Für Hof und Staat

Die Berliner Kapelle schreibt Geschichte — Ein Text von Detlef Giese 

Berlin 1570: Seit mehr als drei Jahrzehnten regiert Kurfürst Joachim II. — mit dem heroisch anmutenden Beinamen Hektor versehen — die Mark Brandenburg. Der tatkräftige Hohenzoller hat seine Spuren an Spree, Oder und Havel hinterlassen, unter anderem indem er die Reformation in seinem Land einführte, Handel und Gewerbe beförderte, eine rege Bautätigkeit anschob, die Verwaltung modernisierte und auch das Leben am Hof neu zu ordnen suchte. Unter seiner Herrschaft stieg die Residenz Berlin zur größten und bevölkerungsreichsten Stadt in Brandenburg auf, wobei »Größe« in diesem Zusammenhang ein sehr relatives Maß ist. 1564 zählte man in der Doppelstadt Berlin-Cölln gerade einmal 1.316 Häuser, innerhalb ihrer Mauern wohnten nicht einmal zehntausend Menschen: Im Vergleich mit den urbanen Zentren des deutschsprachigen Raums, geschweige denn mit Metropolen wie London, Paris oder Mailand war das in der Tat bescheiden.

Gleichwohl wollte man mit anderen Städten und Höfen konkurrieren, zumal die brandenburgischen Hohenzollern immerhin die Kurwürde und darüber hinaus das Erzkämmerer-Amt im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation innehatten. Das klang nicht nur bedeutsam, das war es durchaus auch — und verlangte nach angemessener Repräsentation. Joachim II. Hektor, der uns in einem Porträt von Lucas Cranach d. J. als energische, imposante Renaissancegestalt begegnet, suchte das auf seine Weise zu verwirklichen. Im Berliner Schloss [ das er sich anstelle der alten Burg hatte bauen lassen ] und gleich gegenüber in der Domkirche schuf er sich Mittel und Möglichkeiten, als Förderer der Musik zu glänzen. Bereits in den 1530er und 1540er Jahren richtete er eine Kantorei und ein Trompetenkorps ein, später kamen noch andere Instrumentalisten hinzu. Gewissermaßen war damit bereits eine Hofkapelle installiert worden, deren Existenz allerdings erst 1570 wirklich greifbar wird. Aus diesem Jahr datiert nämlich die erste überlieferte Kapellordnung, die auf ebenso erhellende wie bezeichnende Weise Einblicke in den Pflichten- und Verhaltenskatalog der Musici gibt.

Nicht in allen Punkten dürfte es hierbei zum Allerbesten gestanden haben, ein solcher Eindruck drängt sich jedenfalls bei der Lektüre auf. Gleich zum Eingang werden die hiesigen Sänger und Spieler nämlich ermahnt, sich der nötigen »Gottseligkeit« und »Ehrbarkeit « zu befleißigen. Auch das Betragen untereinander scheint suboptimal gewesen zu sein, anders kann die Aufforderung, sich nicht mit Hass zu verfolgen, keine üble Nachrede zu betreiben und einander »nicht unbillig nachzueifern« kaum verstanden werden. Falsche Töne zu produzieren ist ebenfalls nicht erwünscht — für diesen Fall wird eine Strafzahlung in Form eines »Ortsgulden « fällig. Ob sich auf diese Weise die Kaffeekasse der Kapelle [ oder war es vielmehr die Staatskasse des Kurfürsten? ] gebührlich füllte, ist indes nicht überliefert.

Was dokumentiert ist, ist in der Welt: Paragraphen  aus der ersten Kapellordnung von 1570
Was dokumentiert ist, ist in der Welt: Paragraphen aus der ersten Kapellordnung von 1570

Bekannt ist jedoch, dass bereits 1580 eine nächste Kapellordnung in Kraft gesetzt wurde. Johann Georg hatte inzwischen die Regierungsgeschäfte übernommen: Im Gegensatz zu seinem auf eine gewisse Prachtentfaltung bedachten Vater ging er daran, mit den Ressourcen seines nicht allzu wohlhabenden Landes, der in anderen Teilen des Reiches oft ein wenig mitleidig belächelten »märkischen Streusandbüchse« möglichst effektiv umzugehen. Multivalenz, so würde man heute sagen, erwartete man von den Musikern: In der Schlosskirche hatten sie ebenso zu spielen wie bei der Tafel, auch beim Besuch hochherrschaftlicher Persönlichkeiten und auf Reisen, selbst wenn dies zu Kriegszwecken erfolgte, wollte man auf ihre Mitwirkung nicht verzichten. Gefragt war, an jedem Ort und zu jeder Zeit, »wenn und wohin sie gefordert werden, fleissig aufzuwarten und sich mit Singen und ihren Instrumenten, wie kunstreichen Musicis, Cantoressen und Instrumentisten zustehet, getreulich gebrauchen (zu) lassen«.

Rund ein Dutzend Sänger und halb so viel Spieler betraf eine solche Verordnung, deren vordringlichster Sinn und Zweck es war, die »Kunst der Musica« an der Spree zu befördern. Das Betragen der Musiker lieferte offenbar auch weiterhin Grund zu Klage und Beanstandung: Die Mitglieder der Kapelle werden jedenfalls dazu aufgefordert, übermäßiges Trinken und »Völlerei« zu vermeiden, desgleichen wurde auch das Singen und Spielen außerhalb der Dienstverpflichtungen [ die zu späteren Zeiten berühmt-berüchtigten sogenannten »Musikalische Gelegenheitsgeschäfte«, vulgo »Mugge« ] unter Strafe gestellt. Der gestrenge Landesherr scheint Wert darauf gelegt zu haben, seine Angestellten gänzlich an seinen Hof und Staat zu binden.

Aus den Zeiten Johann Georgs ist auch ein erster Kapellmeister bezeugt: Johann Wesalius mit Namen, der dazu angehalten wird, regelmäßig Übungsstunden anzusetzen, damit der Leistungsstand des Ensembles sukzessive verbessert werde. Das war aber wohl eher temporär der Fall, da es in den Jahren um 1600 verschiedentlich notwendig wurde, Musiker von außerhalb — etwa aus dem preußischen Königsberg — zu engagieren. Aus ebendieser Stadt kam 1608 mit Johannes Eccard dann auch ein durchaus prominenter Künstler nach Berlin, um fürderhin hier als Kapellmeister und Domkantor zu wirken. Kurfürst Joachim Friedrich hat sich diese Verpflichtung Einiges kosten lassen; immerhin wurde der als Komponist weithin anerkannte Eccard ungewöhnlich gut entlohnt, sowohl mit einem Salär von 200 Reichstalern als auch mit üppigen Naturalien, so etwa mit Lieferungen von Roggen, Gerste, Hopfen, Schweinen, Ochsen, einem Hammel, Käse, Erbsen und Salz.

Leider waren Eccard bis zu seinem unerwarteten Tod lediglich drei Jahre in seinem Amt vergönnt — somit musste er auch nicht den Niedergang der Berliner Hofkapelle im Zuge des Dreißigjährigen Krieges erleben  Der inzwischen recht ansehnliche, zunehmend auch internationale Klangkörper, in dem italienische Sänger ebenso wie englische Instrumentalisten beschäftigt waren, ließ sich in seiner Qualität wie Quantität auf Dauer nicht halten. Angesichts dessen, dass die Mark Brandenburg, militärisch unzureichend gerüstet und nicht wirklich konkurrenzfähig, von den Verheerungen des Krieges wie kaum ein anderer Landstrich in Europa heimgesucht wurde, mutet allein die Tatsache, dass es in den 1640er Jahren, zu Beginn der Regentschaft von Friedrich Wilhelm von Hohenzollern — nachmals der »Große Kurfürst« genannt — überhaupt noch eine Hofkapelle gab, fast wie ein Wunder an. Brandenburg hatte rund die Hälfte seiner Bevölkerung verloren, in manchen Gegenden sogar bis zu 90% — dass sich der solcherart heimgesuchte Staat erst wieder buchstäblich »berappeln« musste, lag auf der Hand.

Was sich in den kommenden Jahrzehnten dann allerdings an Aufbauarbeit ereignete, war erstaunlich genug. Die kluge, letztlich sehr weitsichtige Bevölkerungspolitik des Großen Kurfürsten, der verfolgte bzw. benachteiligte Gruppen [ Niederländer, Schweizer, vor allem aber französische Hugenotten und Juden ] ins Land holte, besaß daran einen ebenso großen Anteil wie der Ehrgeiz, die Residenz Berlin planvoll zu einer Stadt von europäischem Rang werden zu lassen. Es dauerte zwar eine Weile, ehe die krisengeschüttelte Hofkapelle wieder den Anschluss fand, dann aber war ihr Aufschwung offensichtlich. Spätestens zu Zeiten des Nachfolgers Friedrich III., der es liebte, seinen Rang und seine Macht glorios repräsentiert zu sehen, wurde sie zu einem Orchester modernen Zuschnitts, mit einem vergleichsweise opulenten Streicherapparat, einer Reihe von Holzbläsern sowie Hörnern, Trompeten und Pauken, die bei Bedarf von der eigenständig bestehenden Jagd- und Militärmusik hinzugezogen werden konnten. Als der Kurfürst sich nach langen diplomatischen Bemühungen 1701 in Königsberg als Friedrich I. zum »König in Preußen« krönen ließ — sein Enkel Friedrich II., der »Alte Fritz«, sollte sich später dann selbstbewusst »König von Preußen« nennen — , verfügte er nicht nur über ein merklich angewachsenes Staatsgebiet mit rund 1,5 Millionen Untertanen, sondern auch über eine weithin ausstrahlende, auf hohem künstlerischen Niveau agierende Hofkapelle.

Eine erste Etappe eines langen Weges ist hiermit skizziert: von den beileibe nicht immer glanzvollen Anfängen der Kurbrandenburgischen Hofkapelle vor fast viereinhalb Jahrhunderten bis zu einem Orchester, das in Berlin und Umgebung — etwa im Stadtschloss oder, einige Kilometer weiter westlich jenseits des Tiergartens, auf Schloss Lietzenburg, wo die Hofmusik durch Friedrichs Gemahlin Sophie Charlotte wesentliche Impulse erhalten hatte: An diesem Ort, nachmals zu Ehren der kunstsinnigen Königin Charlottenburg geheißen, konnte man erstmals Oper in Berlin sehen und hören, in deutscher wie in italienischer Sprache.

Diesen geschichtlichen Entwicklungszügen auf die Spur zu kommen, ist Aufgabe eines Symposions Mitte Oktober 2015. Historiker, Musik- und Kulturwissenschaftler kommen im Schiller Theater und an historischer Stätte, im Schloss Charlottenburg, zusammen, um den Werdegang der Berliner Hofkapelle — in deren direkter Tradition die Staatskapelle Berlin steht — von den Ursprüngen bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts zu beleuchten. Über alle bislang bekannten Daten und Fakten hinaus wird das Ensemble durch die Erschließung neuer Quellen gewiss auch neue Facetten und geschärfte Konturen erhalten, einschließlich der Personen, die ihm Gesicht und Stimme gaben, die es förderten und prägten. Ein Orchester in und für Berlin ist es, damals wie heute.

Diesen Beitrag findet ihr auch in »Staatsoper — Das Magazin No. 3«

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