ThrowbackThursday No 1 – aus 450 Jahren Staatskapelle Berlin
Zum 450. Jubiläum der Staatskapelle Berlin, das wir 2020 feiern, wird es ab sofort wöchentlich einen #ThrowbackThursday mit interessanten Fakten und Wissenswertem aus der Geschichte der Staatskapelle Berlin für Euch geben.
Woche 1: Was stand am Anfang? Die erste Kapellordnung 1570
Jegliche Geschichte benötigt Flucht- und Bezugspunkte, die Orientierung bieten. So auch die Historie der Staatskapelle Berlin, die in Gestalt der Kurbrandenburgischen Hofkapelle bzw. Hofkantorei 1570, vor 450 Jahren, erstmals bezeugt ist. Der im Stadtschloss der Doppelstadt Berlin-Cölln residierende Kurfürst Joachim II. »Hektor«, ein tatkräftiger, auf Repräsentation bedachter Renaissancefürst, erließ zu dieser Zeit eine Kapellordnung, die gleichsam als »Gründungsurkunde« des Ensembles in Anspruch genommen werden kann. Das heute im Geheimen Staatsarchiv Preußischer Kulturbesitz aufbewahrte Dokument mit dem ausführlichen Titel »Unsers gnedigsten Herren des Churfürsten zu Brandenburgk Verordnung, wornach sich der Capellmeister, Senger vnd Instrumentisten vermuge jrer Pflichten richten vnd verhalten sollen« enthält eine Reihe von Vorschriften, vornehmlich sittlicher Art, die er den angestellten Musikern, mehrheitlich Sängern, an die Hand gab: Neben einer allgemeinen Ermahnung zu »Gottseligkeit« und »Ehrbarkeit« werden Strafen für Unpünktlichkeit und absichtsvoll falsche Töne angedroht: Für derartige Vergehen ist die Zahlung eines »Ortsguldens« fällig. Ob jedoch die Kasse der Hohenzollern dadurch spürbar aufgefüllt wurde, ist nicht überliefert. Ein Jahrzehnt später, unter dem neuen Kurfürsten Johann Georg und während der Amtszeit des ersten namentlich bekannten Berliner Hofkapellmeisters Johann Wesalius, trat bereits die nächste Kapellordnung in Kraft, wiederum mit diversen Pflichten und Normen, die es einzuhalten galt. Das Regime der Brandenburgischen Kurfürsten war ein strenges – aber die Kapelle sollte ja auch konkurrenz- und leistungsfähig sein.