ThrowbackThursday No 19 – aus 450 Jahren Staatskapelle Berlin
Zum 450. Jubiläum der Staatskapelle Berlin, das wir 2020 feiern, gibt es in dieser Serie wöchentlich einen #ThrowbackThursday mit interessanten Fakten und Wissenswertem aus der Geschichte der Staatskapelle Berlin für Euch.
Woche 19: Wie ordnet man ein Ensemble? Der Kurfürst Johann Georg und seine Hofkapelle 1580
Lassen sich die Ursprünge der Berliner Hofkapelle auf den Brandenburgischen Kurfürsten Joachim II. Hektor zurückführen, so war es doch dessen Nachfolger Johann Georg, der mit seiner 1580 in Kraft gesetzten Kapellordnung für Stabilität sorgte. Im Gegensatz zu seinem auf eine Prachtentfaltung bedachten Vater ging er daran, mit den Ressourcen seines nicht allzu wohlhabenden Landes, der in anderen Teilen des Reiches oft ein wenig mitleidig belächelten »märkischen Streusandbüchse«, möglichst effektiv umzugehen. Sparsamkeit hat er seinem Hof abverlangt, gleichwohl wirkte diese sich nicht unbedingt auf die Kapelle aus. Im Gegenteil bemüht er sich um den Ausbau der Institution, vor allem nach ihrer instrumentalen Seite hin, insbesondere in Bezug auf die »blasenden Instrumente«. Nach allem was wir wissen, scheint er der Berliner Hofkapelle eine beachtliche Unterstützung und darüber hinaus auch die sorgende Anteilnahme eines wahren »Landesvaters« zugedacht zu haben. Neben der Aufrechterhaltung von Ordnung und Disziplin, auf die er großen Wert legte, bemühte er sich um eine qualitativ hochstehende Musikpflege von erstaunlichem Umfang und ebensolcher Vielfalt. Vielfachen Einsatz erwartete er von den Musikern: In der Schlosskirche hatten sie ebenso zu spielen wie bei der Tafel, auch beim Besuch hochherrschaftlicher Persönlichkeiten und auf Reisen, selbst wenn dies zu Kriegszwecken erfolgte, wollte man auf ihre Mitwirkung nicht verzichten. Gefragt war, an jedem Ort und zu jeder Zeit, »wenn und wohin sie gefordert werden, fleissig aufzuwarten und sich mit Singen und ihren Instrumenten, wie kunstreichen Musicis, Cantoressen und Instrumentisten zustehet, getreulich gebrauchen [zu] lassen«, wobei die Kammermusik gegenüber dem Musizieren in größerem, offiziellem Rahmen »heimlicher und lieblicher« sein sollte – Johann Georg unterschied also durchaus zwischen den Gattungen und Funktionen der Musik. Rund ein Dutzend Sänger und halb so viele Instrumentalisten betraf eine solche Verordnung, deren vordringlichster Sinn und Zweck es war, die »Kunst der Musica« an der Spree zu befördern. Das ist ihm auch zweifellos gelungen, auch mit den Mitteln einer strengen Ordnung, die es dem amtierenden Kapellmeister Johann Wesalius – dem ersten namentlich bekannten Leiter des Ensembles – keineswegs leicht machte, und den ihm und einem »Inspector« namens Dietrich von Holtzendorff unterstellten Musikern auch nicht: Es ging um Kunst, nicht minder aber auch um Disziplin.